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Reisekrankenversicherung und weitere
Reiseversicherungen
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Reisekrankenversicherung (Auslandskrankenversicherung)
Die
Auslandskrankenversicherung ist eine Untergruppe der
Krankenversicherung, sowohl als Bestandteil der privaten
Krankenversicherung als auch der ASVG Kranken-Versicherung (in
Österreich). Im Rahmen der ASVG gilt in vielen Ländern
Reiseversicherungsschutz im Krankheitsfall im Sinne eines
bilateralen Sozialversicherungs-abkommens zwischen einzelnen
Ländern. Eine Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel
Kosten von akut auftretende Krankheiten, Operationen, notwendigen
Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder auch den
medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland.
Standardpolicen decken meist einen Zeitraum von sechs Wochen ab.
Abzugrenzen ist die Auslandskrankenversicherung von Policen, die
Auslands-aufenthalte ab 3 Monaten versichern.
Auslandskrankenversicherungen werden oft auch als Zusatzleistungen
von Kreditkarten, Mitgliedschaften bei Automobilclubs oder
Krankenzusatzversicherungen angeboten. (Quelle:
Wikipedia)
Reiseabbruchtversicherung
Eine Reiseabbruchversicherung deckt jene Kosten ab, die entstehen,
wenn eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss. Es
werden je nach Versicherungsvertrag Rückreisekosten und
Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder
teilweise erstattet. (Quelle:
Wikipedia)
Reiseunfallversicherung
Eine Reiseunfallversicherung kommt für entstandene finanzielle
Nachteile in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen auf.
Leistungen von Seiten des Versicherers erhält man meistens bei
dauernder Invalidität, für Bergungs- und Rückholkosten und im
Todesfall. (Quelle:
Wikipedia)
Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung, in Österreich auch
Reisestornoversicherung, ist eine Reiseversicherung, die
abgeschlossen wird, um Stornierungskosten abzuwenden, falls eine
Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss. Der
Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft stellen einem Kunden
in der Regel anteilige Stornogebühren in Rechnung. Diese können
den gesamten Reisepreis ausmachen. Eine
Reiserücktrittskostenversicherung trägt diese Kosten bei Rücktritt
aus versichertem Grund. Versicherte Gründe sind zum Beispiel Tod,
eine schwere Unfallverletzung, eine unerwartete Erkrankung,
Impfunverträglichkeiten oder vieles mehr. Die Erstattung der
Stornogebühren bei Reiserücktritt wegen eines bereits bestehendem
Gebrechens wird in den meisten Fällen ausgeschlossen. (Quelle:
Wikipedia) |
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