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Reisekrankenversicherung und weitere Reiseversicherungen

Reisekrankenversicherung (Auslandskrankenversicherung)
Die Auslandskrankenversicherung ist eine Untergruppe der Krankenversicherung, sowohl als Bestandteil der privaten Krankenversicherung als auch der ASVG Kranken-Versicherung (in Österreich). Im Rahmen der ASVG gilt in vielen Ländern Reiseversicherungsschutz im Krankheitsfall im Sinne eines bilateralen Sozialversicherungs-abkommens zwischen einzelnen Ländern. Eine Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel Kosten von akut auftretende Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland. Standardpolicen decken meist einen Zeitraum von sechs Wochen ab. Abzugrenzen ist die Auslandskrankenversicherung von Policen, die Auslands-aufenthalte ab 3 Monaten versichern. Auslandskrankenversicherungen werden oft auch als Zusatzleistungen von Kreditkarten, Mitgliedschaften bei Automobilclubs oder Krankenzusatzversicherungen angeboten. (Quelle: Wikipedia)

Reiseabbruchtversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung deckt jene Kosten ab, die entstehen, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss. Es werden je nach Versicherungsvertrag Rückreisekosten und Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder teilweise erstattet. (Quelle: Wikipedia)

Reiseunfallversicherung

Eine Reiseunfallversicherung kommt für entstandene finanzielle Nachteile in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen auf. Leistungen von Seiten des Versicherers erhält man meistens bei dauernder Invalidität, für Bergungs- und Rückholkosten und im Todesfall. (Quelle: Wikipedia)

Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung, in Österreich auch Reisestornoversicherung, ist eine Reiseversicherung, die abgeschlossen wird, um Stornierungskosten abzuwenden, falls eine Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss. Der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft stellen einem Kunden in der Regel anteilige Stornogebühren in Rechnung. Diese können den gesamten Reisepreis ausmachen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung trägt diese Kosten bei Rücktritt aus versichertem Grund. Versicherte Gründe sind zum Beispiel Tod, eine schwere Unfallverletzung, eine unerwartete Erkrankung, Impfunverträglichkeiten oder vieles mehr. Die Erstattung der Stornogebühren bei Reiserücktritt wegen eines bereits bestehendem Gebrechens wird in den meisten Fällen ausgeschlossen. (Quelle: Wikipedia)




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